Eigen­wasser­versorgung ...

Eigenversorgungsanlagen sind hinsichtlich der Nutzung zu überprüfen. Brunnen und Quellen mit Verschmutzungen in Form von Krankheitserregern oder anderen schädlichen Stoffen belastet sein.

Das Wasser kann auch natürlich vorkommende Stoffe in erhöhten Konzentrationen enthalten, wenn diese z.B. aus den wasserführenden Schichten herausgelöst werden, so dass das Wasser nicht für jede Nutzung geeignet ist. (Schwermetalle)

Trinkbrunnen mit fließendem Wasserstrahl

Die TrinkV. (Trinkwasserverordnung) und der DVGW Stand Januar 2018 regeln die Anforderungen hinsichtlich Planung, Montage, Nutzung. Dazu gehört auch das dazugehörige Verbrauchsnetz / Leitungen.

Die Anlage ist dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden, die festlegt, in welcher Form und in welchen Zeitabständen die Anlage zu untersuchen ist. Die Umsetzung der Verpflichtung liegt beim Betreiber. Eine Überwachung erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Auf den Punkt gebracht

  • Ent­nahme und Unter­suchung der erforder­lichen Proben
  • Bewertung der Wasser­qualität in Abhängig­keit von Nutzung
  • Ab­stimmung mit dem Gesundheits­amt
  • Beratung hinsichtlich Ab­weich­ungen von Anforder­ungen

Vertrauen durch Kontrolle –

für reines Trinkwasser

Jetzt Kontakt aufnehmen ...

* = Pflichtfeld