Die TrinkV. (Trinkwasserverordnung) und der DVGW Stand Januar 2018 regeln die Anforderungen hinsichtlich Planung, Montage, Nutzung. Dazu gehört auch das dazugehörige Verbrauchsnetz / Leitungen.
Die Anlage ist dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden, die festlegt, in welcher Form und in welchen Zeitabständen die Anlage zu untersuchen ist. Die Umsetzung der Verpflichtung liegt beim Betreiber. Eine Überwachung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Auf den Punkt gebracht
Entnahme und Untersuchung der erforderlichen Proben
Bewertung der Wasserqualität in Abhängigkeit von Nutzung
Abstimmung mit dem Gesundheitsamt
Beratung hinsichtlich Abweichungen von Anforderungen