Lebens­mittel & öffentlicher Hygiene­bereich ...

Lebensmittel sind gemäß EG Verordnung 852/2004 durch den Hersteller regelmäßig mikrobiologisch zu untersuchen.

Spülmaschinen sind zur Kontrolle entsprechend DIN 10510 „Lebensmittelhygiene Anforderungen und Verfahrensprüfung“ mikrobiologisch zu untersuchen. Dabei erfolgt die orientierte mikrobiologische Überprüfung der Spüloberflächen durch „Abklatschuntersuchungen“, die den Rückschluss auf den hygienischen Allgemeinzustand des Spülgerätes und Spülguts ermöglichen. Zusätzliche Proben können erforderlich sein.

Arbeitsflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, werden ebenfalls mittels Abklatschuntersuchung orientiert mikrobiologisch überprüft.

Auf den Punkt gebracht

  • Unter­suchungs­pflichten zur Einhaltung von Richt­linien, Normen, Arbeits­blättern, An- und Auf­forderungen von Ämtern, Lebens­mittel­schutz­gesetz, Kontrolle

Jetzt Kontakt aufnehmen ...

* = Pflichtfeld