Trinkwasseranalyse ...
Warum Trinkwasseruntersuchungen
Das Bundesgesundheitsministerium hat 1998 die Trinkwasserverordnung (TrinkwV.) in einer EG Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und gilt als verbindlich.
Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädlichen Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es „rein und genusstauglich“ ist.
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